Der häufigste Grund, aus dem Ihr Kind eine Verordnung für Logopädie erhält, ist eine Sprachentwicklungsstörung. Dazu zählen Störungen in den Bereichen Sprachverständnis, Wortschatz, Grammatik und Aussprache.
Auch Redeflussstörungen (Stottern, Poltern) fallen in den Bereich der Logopädie.
Im Bereich des Hörens ist eine logopädische Behandlung bei Cochleaimplantat- oder Hörgeräteversorgung sowie bei auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen angezeigt.
Im Erwachsenenalter wird Logopädie hauptsächlich in folgenden Fällen verordnet:
• Stimmstörungen (z.B. nach Schilddrüsen-OP oder durch falschen Stimmgebrauch)
• Sprech- oder Sprachstörungen nach Abschluss des Spracherwerbs (in der Regel verursacht durch Schlaganfall oder andere neurologische Erkrankungen)
• Redeflussstörungen (Stottern, Poltern). Als Betroffener sind für Sie zwei Dinge wichtig zu wissen: 1. Stottern ist nicht heilbar. Aber in der Therapie können Sie einerseits einen angstfreien Umgang damit und andererseits Techniken, mit deren Hilfe Sie nicht stottern müssen, wenn Sie es nicht wollen, lernen. 2. Nicht jede Therapie ist für jeden Patienten, der stottert oder poltert, die richtige. Der Beginn einer Therapie ist nicht der eine Schritt, der Ihr Leben verändern muss. Sie können sich in Ruhe ansehen, ob Sie mit den in meiner Praxis angewandten Behandlungsmethoden zurecht kommen, und dann entscheiden, ob Sie die mit jeder Therapie verbundenen Anstrengungen auf sich nehmen wollen.
• Schluckstörungen (in der Regel verursacht durch Schlaganfall oder andere neurologische Erkrankungen)
Selbstverständlich kann Logopädie auch im Rahmen einer kieferorthopädischen Versorgung, um an der Aussprache zu arbeiten (auch hinsichtlich Akzent, Dialekt, Aussprachebesonderheiten wie gerolltes r), als Präventionsmaßnahme z.B. in Berufen mit hohem Sprechanteil oder auch bei LRS oder Legasthenie sinnvoll sein.
Die goldene Regel lautet: Sollten Sie denken, dass Ihr Kind stottert, ist eine logopädische Abklärung angezeigt. Dabei wird festgestellt, ob es sich um entwicklungsbedingte Unflüssigkeiten oder ein beginnendes oder auch chronisches Stottern handelt. So kann entschieden werden, ob eine Therapie nötig ist oder nicht. Bei beginnendem Stottern kann durch rechtzeitige therapeutische Intervention ein Übergang zu chronischem Stottern verhindert werden. Bei chronischem Stottern kann Ihr Kind einerseits einen angstfreien Umgang mit dem Stottern und andererseits Techniken lernen, die es ihm ermöglichen, nicht zu stottern, wenn es das nicht möchte.
Drückt die Zunge beim Schlucken gegen die Zähne, kann dies die Zahnstellung und Kieferausformung negativ beeinflussen. Sieht der Kieferorthopäde die Gefahr, dass ein fortbestehendes falsches Schluckmuster den Behandlungserfolg wieder zunichte machen würde, verordnet er Logopädie, um eine Umstellung des Schluckmusters zu erreichen. Bereits vor Beginn der kieferorthopädischen Versorgung kann eine Umstellung des Schluckmusters zu einer besseren Ausformung des Gaumens führen.
Schwierigkeiten beim Lesen und Schreiben haben häufig folgende Ursachen:
1. Defizite in den Vorläuferfähigkeiten des Schriftspracherwerbs, dem bewussten und manipulativen Umgang mit Wortformen, wie z.B. Reimen, Silbieren, Laute im Wort lokalisieren etc.
2. Ein nicht therapierter verspäteter Sprachbeginn.
“Er ist doch noch so klein.”
“Das verwächst sich schon noch.”
“Sie soll doch noch Kind sein dürfen.”
“Einmal Therapie, immer Therapie.”
“Was, wenn er da nicht alleine bleiben will?”
Vielleicht gehen Ihnen diese oder ähnliche Gedanken durch den Kopf.
Was die Entscheidung für oder gegen eine Therapie bzw. logopädische Abklärung betrifft, so ist zu sagen, dass die Deutsche Gesellschaft für Phoniatrie und Pädaudiologie Richtlinien entwickelt hat, die festlegen, unter welchen Voraussetzungen ab welchem Alter Logopädie angezeigt ist.
Bei Kindern bis zu 24 Monaten, die Auffälligkeiten in der nichtsprachlichen Kommunikation mit den Eltern zeigen oder verspätet zu sprechen beginnen, ist noch kein sofortiger Therapiebeginn angezeigt. Stattdessen wird die Entwicklung in regelmäßigen Abständen überprüft, um gegebenenfalls eine Therapie einleiten zu können, sollte sich abzeichnen, dass der Entwicklungsrückstand nicht aufgeholt werden kann. Häufig umfasst eine solche Frühtherapie nur wenige Therapieeinheiten. Selbstverständlich werden Sie als Eltern, ob nun eine Therapie nötig ist oder nicht, intensiv beraten, wie Sie den Spracherwerb Ihres Kindes bestmöglich unterstützen können.
Zum Therapiesetting: Kinder lernen im wahrsten Sinne des Wortes spielend. Daher sind auch die Therapieinhalte in Spielform verpackt. Denn ein Kind, das den Therapieraum freudig und motiviert betritt und gerne wiederkommt, kann optimal von der Therapie profitieren.
Und natürlich muss Ihr Kind nicht allein in die Therapie. Für Kinder unter 4 Jahren ist die Anwesenheit der Eltern im Therapieraum essentiell, um sich auf die Therapie einlassen zu können. Und auch wenn Ihr Kind schon älter ist, können Sie während der Therapie mit im Raum sein. So können Sie die Fortschritte miterleben und sehen, wie Sie zu Hause üben können.
Aber auch wenn Sie während der Therapie nicht mit im Raum bleiben, werden Sie natürlich informiert: Am Ende jeder Therapieeinheit werden die Therapiestunde und die Unterstützung der Therapieinhalte daheim besprochen.
Zuletzt noch ein Wort zum Thema “Dauertherapie”: Ziel ist, die Therapie so effektiv und effizient wie möglich zu gestalten. Je nach Ausprägung der Sprachentwicklungsstörung kann dies durch einen oder mehrere Therapiezyklen erreicht werden. Ist letzteres der Fall, liegen zwischen den einzelnen Zyklen Therapiepausen, die der Festigung der bereits erreichten Therapieziele dienen. Nach jeder Pause wird überprüft und neu entschieden, ob ein Fortsetzen der Therapie nötig ist oder die Sprachentwicklung nun altersgemäß voranschreitet.